Rechtsprechung
BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 57/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2078, 2269, 2271
Irrtumsanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments wegen Irrtums über die Bindungswirkung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2078 § 2269 § 2271
Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem Tod des Erstversterbenden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gemeinschaftliches Testament; Irrtum über die Bindungswirkung; Wechselbezügliche Verfügungen; Testamentsanfechtung; Beweislast; Form des Widerrufs zu Lebzeiten
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt - VI 74/02
- LG Ingolstadt, 10.06.2003 - 1 T 2169/02
- BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 57/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1996
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 02.05.2002 - 1Z BR 24/01
Anfechtung wechselseitiger Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament
Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 57/03
Zur Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem Tod des Erstversterbenden mit der Begründung, der Erblasser habe sich über die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen geirrt (im Anschluss an BayObLGZ 2002, 128).Aus dem gleichen Grund kann offen bleiben, ob der hier behauptete Irrtum - die irrige Vorstellung des Erblassers, seine wechselbezüglichen Verfügungen nach dem Tod des Ehegatten frei widerrufen zu können - überhaupt einen zur Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments nach § 2078 Abs. 1 BGB berechtigenden Inhaltsirrtum darstellen würde (vgl. zweifelnd BayObLGZ 2002, 128/133 ff.).
(1) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass an den Nachweis eines Irrtums über die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament strenge Anforderungen zu stellen wären (BayObLGZ 2002, 128/135 f.).
- BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93
Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser
Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 57/03
Zutreffend hat das Landgericht den Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren auf das Doppelte dieses Betrages (2/6 des Nachlasswerts) festgesetzt; denn im dortigen Beschwerdeverfahren hatten zwei Beschwerdeführer mit gleichgerichtetem Ziel einander ergänzende Erbteile von je 1/6 verfolgt (vgl. BayObLGZ 1994, 40/56). - BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03
Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments …
Auszug aus BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 57/03
Ob dieser Auffassung in allen Fällen gefolgt werden kann (vgl. kritisch BayObLGZ 2003, 210/213 f.), kann hier dahinstehen.
- OLG Stuttgart, 19.03.2015 - 19 U 134/14
Ehegattentestament: Anfechtbarkeit wechselbezüglicher Verfügungen durch einen …
Selbst wenn der Vater der Parteien insoweit einem Irrtum über die erforderliche Form des ihm jederzeit möglichen Widerrufs erlegen wäre, wäre dieser Irrtum unbeachtlich (vgl. BayObLG, Beschluss vom 01.04.2004, Az.: 1Z BR 057/03, 1 Z BR 57/03, FamRZ 2004, 1996, zitiert nach juris).